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Gesundheitsbonus und Selbstbehalt

Im AOK-Bonustarif sind dabei zwei Angebote miteinander verknüpft, der Selbstbehalt
mit Grundbonus sowie ein Gesundheitsbonus in zwei Stufen. Entscheiden Sie sich für den neuen Bonustarif
der AOK Baden-Württemberg, dann beteiligen Sie sich an den
Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte etwas stärker
als andere AOK-Mitglieder und nehmen Vorsorge- und Fitnessangebote
wahr. Dafür winkt Ihnen ein Bonus, der je nach Einkommen zwischen
200 und 340 Euro jährlich betragen kann.
Der Selbstbehalt, also Ihre Eigenbeteiligung, hängt von Ihrem
Bruttoeinkommen ab. Er fällt an, wenn Sie außerhalb der
Vorsorgemaßnahmen ärztlich ambulant behandelt werden
und dabei ein Rezept für Arzneimittel ausgestellt wird. Werden Sie stationär
behandelt, fällt die Eigenbeteiligung für jeden Krankenhaus-
und Kliniktag an. Der Eigenbeteiligung gegenübergestellt wird
Ihr Grundbonus. Dieser ist ebenfalls von Ihrem Einkommen abhängig.
Eine tabellarische Übersicht finden Sie hier
Nehmen Sie im Lauf des Jahres keinen Arztbesuch mit Folgekosten
in Anspruch und müssen nicht ins Krankenhaus, behalten Sie
Ihren Grundbonus in voller Höhe. Erwerben Sie außerdem
durch Vorsorge und Früherkennung sowie durch die Teilnahme
an Vorsorgemaßnahmen für die Zahngesundheit den Gesundheitsbonus
I, dürfen Sie sich über noch einmal 30 Euro freuen. Den
zusätzlichen Gesundheitsbonus II von ebenfalls 30 Euro erhält,
wer körperliche Fitness nachweist. Das kann beispielsweise
durch die jährliche Vorlage eines Sportabzeichens oder das Bestehen
des AOK-Fitnesstests geschehen. Insgesamt kann das je nach
Einkommen eine jährliche Bonuszahlung von bis zu 340 Euro sein.
Nach Jahresende rechnet die AOK für Sie ab. Grundbonus minus
Eigenbeteiligung plus ggf. Gesundheitsbonus - das Resultat bekommen
Sie dann auf Ihr Konto überwiesen bzw. beteiligen sich mit
Ihrem Selbstbehalt.

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