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AOK-Presseservice

04.06.2009

Neuer Gastroenterologie-Vertrag ergänzt AOK-Hausarzt-Programm und bringt Ärzten für mehr Qualität mehr Geld

Gemeinsame Pressemitteilung

Die AOK Baden-Württemberg hat gemeinsam mit MEDI Baden-Württemberg und dem Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen (BNG) einen Vertrag über die Gastroskopie, Koloskopie und Polypektomie abgeschlossen. Kernpunkte sind eine qualitativ hochwertige Versorgung der AOK-Versicherten und eine bessere Vergütung für teilnehmende Ärzte. Der Integrationsvertrag nach §§ 140a ff SGB V gilt rückwirkend zum 01. Mai 2009 und läuft vorerst bis zum 31. Dezember 2009.

AOK, MEDI und BNG wollen mit dem Vertrag gemeinsam die wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung durch besonders qualifizierte Ärzte besser sicherstellen. Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg: "Als fachärztliche Ergänzung zum AOK-HausarztProgramm optimiert der Vertrag die Kommunikation zwischen HZV-Ärzten und eingeschriebenen Gastroenterologen. HZV-Ärzte überweisen zukünftig bevorzugt an Vertrags-Gastroenterologen, die als Teilnahmevoraussetzung hohe Qualitätsstandards zu erfüllen haben. Damit stellen wir die haus- und fachärztliche Versorgung unserer Versicherten in besonderer Qualität sicher."

Konkrete Verbesserungen in den Praxen für Arzt und Patient sieht auch Dr. Jürgen Merkt, Gastroenterologe aus Heilbronn und Landesvorsitzender des BNG: "Durch die aktuelle Finanzierungssituation im KV-System lassen sich eine angemessene hohe medizinische Qualität und kurze Wartezeiten immer schwerer realisieren. Beides ist aber für unsere Patienten als Standard erstrebenswert". Und der MEDI-Vorsitzende Dr. Werner Baumgärtner ergänzt: "Die Gastroenterologen erhalten mit dem neuen Vertrag für ihre Leistungen ein Honorar, das deutlich über dem Niveau der Regelversorgung liegt".

Als Honorar für die Gastroskopie erhalten die am Vertrag teilnehmenden Ärzte 32,40 Euro zusätzlich zur Vergütung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Koloskopien, präventiv oder kurativ, werden mit einer Pauschale inklusive aller Sachkosten von 220,00 Euro vergütet, für die Polypektomie beträgt die Vergütungspauschale inklusive Sachkosten 55,00 Euro. Alle drei Partner betrachten die neue Kooperation als ersten wesentlichen Schritt in Richtung Neustrukturierung der ambulanten Versorgung mit Vorteilen für alle Beteiligten: Während die Ärzte von einer angemessenen Vergütung profitieren, sieht die AOK Baden-Württemberg vor allem eine optimale Versorgung ihrer Versicherten.

Hoberg: "Um die Behandlungsqualität für unsere Versicherten sicherzustellen, stellen die Vertragspartner an die teilnehmenden Ärzte besondere Anforderungen. Eine Mindestanzahl an bereits erbrachten Gastroskopien und Koloskopien ist dabei ebenso wichtig wie die zwingende Verwendung von Einmalartikeln." Zudem müsse der Gastroenterologe den standardisierten und detaillierten Befundbericht innerhalb von zwei Tagen dem Hausarzt zur Verfügung stellen und an Versicherte der AOK Baden-Württemberg zeitnah Termine vergeben. "Mit dem neuen Vertrag erhalten teilnehmende Versicherte spätestens 14 Tage nach Anmeldung einen Termin bei ihrem Gastroenterologen", so Hoberg weiter.

Am Vertrag können alle AOK-Versicherten teilnehmen, deren Hausarzt in das AOK-HausarztProgramm eingeschrieben ist. Der Versicherte selbst sollte, muss aber noch nicht in das HausarztProgramm eingeschrieben sein. Die Beitrittserklärung zum Vertrag erfolgt mit einer speziellen Überweisung vom HZV-Arzt beim behandelnden Gastroenterologen und gilt jeweils für ein Quartal.

Die AOK Baden-Württemberg sieht eine Refinanzierung der Mehrkosten insbesondere über die Vermeidung von deutlich kostenintensiveren stationären Aufenthalten, einer wirtschaftlichen Pharmakotherapie sowie einem besonders günstigen Einkauf von Sachmitteln.

Zum Jahreswechsel 2010 soll der neue Integrationsvertrag durch einen Vertrag nach § 73 c SGB V abgelöst werden, der dann die gesamte gastroenterologische Versorgung regelt. Die Vertragsverhandlungen für MEDI Baden-Württemberg hat die Service-Gesellschaft MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH übernommen. Sie setzt den Vertrag zur Integrierten Versorgung nach §§ 140a ff SGB V als Managementgesellschaft um. Das wird auch für die Umsetzung des Nachfolgevertrages nach § 73c SGB V angestrebt.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Vertrag gibt der folgende FAQ


Ansprechpartner AOK Baden-Württemberg
Otwin Schierle (Pressesprecher)
Tel.: 0711 2593-231
Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart
presse@bw.aok.de, www.aok-bw.de

Ansprechpartner MEDI Baden-Württemberg
Angelina Schütz (Pressesprecherin)
Tel.: 0711 806079-73
Industriestraße 2, 70565 Stuttgart
schuetz@medi-verbund.de, www.medi-verbund.de

Ansprechpartner BNG Baden-Württemberg
Dr. med. Jürgen Merkt
Tel.: 07131 80045
Am Wollhaus 9
74072 Heilbronn
dr.j.merkt@t-online.de; www.gastroenterologie-hn.de

 

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