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AOK-PRESSESERVICE

14.12.2009

AOK: Neue Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige

Keine Gesundheitsprüfung erforderlich, keine Risikozuschläge

Ab sofort bietet die AOK Baden-Württemberg allen hauptberuflich Selbstständigen und unständig/kurzzeitig Beschäftigten, die  bei der AOK mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, zwei neue Krankengeld-Wahltarife. Damit kann im Krankheitsfall das gesetzliche Krankengeld um zusätzliche Leistungen ergänzt werden. Die Tarife enthalten keine Risikozuschläge und sind altersunabhängig. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.

„Für viele selbstständig Erwerbstätige ist im Krankheitsfall das gesetzliche Krankengeld nicht ausreichend, da es nur 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens beträgt“ sagt Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. „Mit unseren neuen Tarifen erhalten Selbstständige nun die Möglichkeit, sich zusätzlich abzusichern.“

Laut AOK stehen zwei Tarife zur Wahl. Mit dem Tarif „KG 22“ kann der Beginn der Krankengeldzahlung vorgezogen werden. Hoberg: „Das Gesetz sieht vor, dass das Krankengeld erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt wird. Mit dem „KG 22“ erhält der Versicherte das Krankengeld bereits ab der vierten Woche – also drei Wochen vor dem gesetzlichen Krankengeld.“

Wer die Höhe des Krankengeldes aufstocken und somit die Lücke zwischen dem gesetzlichen Höchstkrankengeld und seinem tatsächlichen Arbeitseinkommen verringern möchte, ist laut AOK mit dem Tarif „KG PLUS“ gut beraten. In Schritten zu je 10 Euro könne das tägliche Krankengeld erhöht werden - maximal bis 150 Euro über dem gesetzlichen Höchstkrankengeld bzw. 70 Prozent des Arbeitseinkommens. Die Tarife sind auch miteinander kombinierbar.

Informationen zu den neuen Krankengeldwahltarifen gibt es bei der AOK, in jedem der 300 KundenCenter in Baden-Württemberg oder im Internet unter www.aok-bw.de/krankengeldwahltarife.

Hinweis an die Redaktionen:

Zwei Beispielberechnungen und weitere Hintergrundinformationen sind als Zusatzinfo beigefügt.

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Eine Kurzvorstellung der AOK Baden-Württemberg finden Sie hier.

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