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AOK-Presseservice

23.02.2010

AOK widerspricht KBV

Selektivverträge mit Bereinigung der Gesamtvergütung stabilisieren die Honorarsituation der Ärzte


Zur jüngsten Behauptung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg seien die krassen Verlierer der Honorarreform, meldet sich jetzt die AOK Baden-Württemberg kritisch zu Wort.

Laut AOK ist die aktuelle Honoraranalyse der KBV eine Anleitung zur Fehldiagnose. Die Berechnungen der KBV seien unvollständig und deshalb fragwürdig. Die KBV komme bei der Entwicklung der Arzthonorare zum Schluss, die Ärzte im Land hätten im vergangenen Jahr einen Vergütungsrückgang um 4,1 Prozent zu verkraften. Dem widerspricht die AOK. „Die Ärzte sind durch den Hausarztvertrag nur noch teilweise am KV-Geschehen beteiligt, das verleitet die KBV offensichtlich zu schiefen Berechnungen“, sagt der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Rolf Hoberg, am Dienstag (23.02.2010) in Stuttgart.

Nach den in der ärztlichen Fachpresse veröffentlichten Daten geht die KBV für das erste Halbjahr 2009 von einem Honorarvolumen von insgesamt 1,911 Milliarden Euro für Baden-Württemberg aus. Die dabei herausgerechnete Bereinigung der Gesamtvergütung um den Hausarztvertrag ist laut AOK aber kein „Honorarverlust“.

Hoberg: „In einer korrekten Betrachtung der Honorarsituation müssen doch die Beträge unseres Hausarztvertrages dazu gezählt werden. Dabei handelt es sich um Honorare in einer Größenordnung von rund 50 Millionen Euro für das erste Halbjahr 2009. Wer dann vergleicht, kommt für 2009 nur auf ein Drittel des von der KBV behaupteten Honorarrückgangs gegenüber 2008.“

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