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AOK-Presseservice

27.12.2004

AOK hilft bei Zuzahlungen

Vorab-Befreiung für Rentner und Sozialhilfeempfänger möglich

Die AOK Baden-Württemberg will die bei ihr versicherten Altersrentner und Sozialhilfeempfänger bei den Zuzahlungen durch Vorab-Befreiungen entlasten. Voraussetzung dafür sei, so die AOK, dass der Versicherte die Zuzahlungen bis zu seiner persönlichen Belastungsgrenze im Voraus bezahle.

Die Ermittlung der Vorauszahlung bei Altersrentnern zeige das folgende Beispiel: Für einen alleinstehenden Altersrentner mit einer monatlichen Bruttorente von 1.000,00 Euro (jährlich 12.000,00 Euro) beträgt die Belastungsgrenze zwei Prozent und damit die Höhe der Vorauszahlung 240,00 Euro. Wenn eine schwerwiegend chronische Krankheit besteht, halbiere sich die Grenze auf 120,00 Euro.

Die Befreiung will die AOK schnell und unbürokratisch erledigen. Wenn der Versicherte sein aktuelles Einkommen nachweise, teilt ihm die AOK zeitnah seine persönliche Belastungsgrenze und damit die Höhe seiner Vorauszahlung mit.

Sobald die Zahlung geleistet ist, stellt die AOK einen sogenannten Befreiungsausweis für das Jahr 2005 zur Vorlage beim Arzt, in der Apotheke oder weiteren Leistungserbringern aus. Diese Regelung ist laut AOK für Altersrentner und Sozialhilfeempfänger möglich, weil sich deren Einkommenssituation im Laufe eines Jahres kaum verändert. Für Sozialhilfeempfänger sei die jährliche Belastungsgrenze einheitlich festgelegt und betrage im kommenden Jahr 82,80 Euro. Sie reduziert sich bei schwerwiegend chronisch Kranken ebenfalls auf die Hälfte (41,40 Euro).

Für in Heimen lebende Sozialhilfeempfänger gibt es nach Angaben der AOK gesetzliche Regelungen zur Vorab-Befreiung. So werden die zu entrichtenden Zuzahlungen von den Sozialhilfeträgern als eine Art Darlehen gewährt und direkt an die Krankenkasse überwiesen.

Finanzielle Härten will die AOK auch für Versicherte vermeiden, denen stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen genehmigt werden. Auch hierdurch könnten Zuzahlungen anfallen, die schnell über die persönliche Belastungsgrenze des Versicherten hinausgehen. Die AOK bietet deshalb an, dass der Versicherte die noch bis zur Belastungsgrenze fälligen Zuzahlungen vor Antritt des Kur- oder Rehabilitationsaufenthalts vorauszahlt, aber nicht mehr.

Eine Erleichterung gibt es auch für chronisch Kranke. Laut AOK brauche ein bereits erbrachter Nachweis über eine schwerwiegende chronische Erkrankung bei Pflegebedürftigen sowie bei Dialysepatienten und Teilnehmern an den Chronikerprogrammen "DMP" nicht erneut erfolgen.

2004 konnte die AOK Baden-Württemberg über 360.000 Versicherte von den Zuzahlungen befreien. Insbesondere schwerwiegend chronisch Kranke hätten nach AOK-Angaben davon profitieren können.

Die AOK Baden-Württemberg

Eine Kurzvorstellung der AOK Baden-Württemberg finden Sie hier.

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