Selbsthilfeförderung
Selbsthilfe – In der Gruppe liegt die Kraft
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Rund drei Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in insgesamt 70.000 Selbsthilfegruppen. Die gesundheitliche Selbsthilfe ergänzt die professionelle Gesundheitsversorgung. Aus der eigenen Betroffenheit heraus entwickeln chronisch kranke Menschen in Gruppen eine Kraft, die sich positiv auf ihre Lebensqualität auswirkt. Deshalb unterstützt die AOK die gesundheitliche Selbsthilfe seit mehr als 20 Jahren. Und damit nicht erst, seit der Gesetzgeber die Krankenkassen auch gesetzlich dazu verpflichtet hat.
Die AOKs vor Ort helfen nicht nur finanziell. Vielfach unterstützen einzelne Geschäftsstellen die Selbsthilfegruppen auch personell. Oder sie stellen Räume zur Verfügung und übernehmen Kopierarbeiten, Plakatdruck oder Postversand. AOK-Selbsthilfekoordinatoren pflegen langjährige Kontakte mit der Selbsthilfe. Sie kennen die Bedürfnisse der Gruppen aus persönlichen Gesprächen. Sie sorgen für die Unterstützung, die bei konkreten Aktivitäten und Projekten benötigt wird.
Nicht zuletzt informiert die AOK die Selbsthilfe-Zusammenschlüsse über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung.
Neue Fördergrundsätze ab 2008
Nach der Neufassung der gesetzlichen Grundlagen zur Selbsthilfeförderung (§ 20c SGB V) durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WSG) wurde zum 1. Januar 2008 eine kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und eine krankenkassenindividuelle Förderung eingeführt.
Im Zuge dieser Neuordnung hat der GKV-Spitzenverband die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 06. Oktober 2009 (Leitfaden zur Selbsthilfeförderung) aktualisiert.
Für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung, die seit dem Förderjahr 2008 umgesetzt wird, hatten sich die Kassenverbände auf Bundesebene unter Beteiligung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe auf Rahmenvorgaben zur Förderung der Selbsthilfe vom 17. September 2007 verständigt. Diese wurden bereits in den neuen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung eingearbeitet.
Bis zu 50 Prozent der Fördermittel - 2009 werden von den Gesetzlichen Krankenkassen 0,57 € pro Versichertem für die Selbsthilfe verwendet – verbleiben bei den einzelnen Krankenkassen und –verbänden und stärken in Form von Projektförderung die Selbsthilfe.
Ausgestaltung der neuen Fördergrundsätze in Baden-Württemberg
Zur Ausgestaltung der gesetzlichen Neuregelungen hat sich die „ARGE GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Baden-Württemberg“ („ARGE Selbsthilfe BW“) gebildet. In dieser Arbeitsgemeinschaft sind alle gesetzlichen Kassenarten vertreten. Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe wirken in diesem Gremium beratend mit.
Aufgabe der ARGE Selbsthilfe BW ist es des weiteren, dem Grunde und der Höhe nach über die finanzielle Förderung der Selbsthilfeaktivitäten auf Landesebene zu entscheiden.
Die Förderung landesweiter Gruppen und Landesorganisationen der Selbsthilfe sowie der Selbsthilfekontaktstellen
Bis 2008 stellten landesweite Selbsthilfegruppen, die Landesorganisationen, sowie die Kontaktstellen der Selbsthilfe ihre Förderanträge bei jeder einzelnen Kasse.
Die pauschale Förderung wird von den Krankenkassen in der ARGE Selbsthilfe BW nun einheitlich und gemeinsam zur Verfügung gestellt (Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung).
Die Geschäftsstelle dieser ARGE ist bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Baden-Württemberg angesiedelt. Dort werden alle Anträge auf Landesebene entgegengenommen:
- ARGE GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Baden-Württemberg
Geschäftstelle
c/o LKK Baden-Württemberg
Vogelrainstr. 25
70199 Stuttgart
Die ARGE Selbsthilfe BW veröffentlicht die Ergebnisse aus dem ersten Jahr nach Einführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung.
Im Jahresbericht 2008 ziehen die Kassen und Verbände ein erstes Resümee nach der Neuordnung der Selbsthilfeförderung und stellen Transparenz her über die geförderten Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene und Kontaktstellen, sowie die Anzahl und Gesamtbeträge, die die Regionalen Fördergemeinschaften an die Selbsthilfegruppen ausgeschüttet haben. Wie sich die Gemeinschaftsförderung in Baden-Württemberg weiter entwickelt hat, wird im Jahresbericht 2009/2010 in Text, Tabellen und Schaubildern dargestellt . Mit ihrer qualitativen Arbeit und ihrem Know-How innerhalb der Kassengemeinschaft engagiert sich die AOK gegenüber der Selbsthilfe auch in der Gemeinschaftsförderung (Federführung in acht Regionalen Fördergemeinschaften und Bearbeitung der Anträge der Landesorganisationen).
Das Antragsformular auf Pauschalförderung erhalten Sie hier.
Die Projektförderung gestaltet nach wie vor jede Krankenkasse eigenverantwortlich (Kassenindividuelle Förderung). Projekte können Sie direkt bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl beantragen. Hier finden Sie das entsprechende Antragsformular. Wenden Sie sich gerne an die AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Str. 184, 70191 Stuttgart.
Die Förderung der örtlichen Selbsthilfegruppen
Auch bei der Förderung regionaler Gruppen gilt: die pauschale Förderung wird von den Krankenkassen gemeinsam in sogenannten „Regionalen Fördergemeinschaften“ unter Beratung der Selbsthilfe sicher gestellt.
In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 14 Regionale Fördergemeinschaften.
In diesen Regionalen Fördergemeinschaften sind die Kassenarten vor Ort vertreten. Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe wirken in diesen Gremien beratend mit.
Gemeinsam und einheitlich wird über die Anträge auf pauschale Förderung entschieden. Das passende Antragsformular finden Sie hier.
Projekte können bei jeder Krankenkasse vor Ort beantragt werden. Ihre AOK vor Ort hilft Ihnen gerne weiter. Das Antragsformular gibt´s hier als Download.
Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung in Baden-Württemberg finden Sie hier im Flyer der Krankenkassen und Verbände.
Die kassenindividuelle Förderung bei der AOK Baden-Württemberg
Selbstverständlich fördert die AOK Baden-Württemberg die Selbsthilfe auf allen Ebenen. Bundesorganisationen der Selbsthilfe wenden sich mit Projektanträgen an den AOK-Bundesverband, der im Auftrag aller AOKs die Betreuung und Bearbeitung für diese Gruppierungen übernimmt. Claudia Schick erreichen Bundesorganisationen wie folgt:
AOK Bundesverband
Abteilung Prävention
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
Tel.: 030 34646-2353
Fax: 030 34646-33-2353
E-Mail: claudia.schick@bv.aok.de
Baden-Württembergische Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontakttellen beantragen Zuschüsse zu Vorhaben und Projekten bei der
AOK Baden-Württemberg
Hauptverwaltung
Heilbronner Str. 184
70191 Stuttgart
Die Antragsunterlagen für die Förderung der Selbsthilfekontaktstellen (Projektförderung) finden Sie hier.
Bei Fragen oder wenn Sie Bedarf an anderen sächlichen Unterstützungen, wie Druckmedien etc. haben, wenden Sie sich an
Luzia Erhardt-Beer (mailto:luzia.erhardt-beer@bw.aok.de, Tel. 0711 2593-724).
Regionale Selbsthilfegruppen wenden sich bitte an die AOK-Bezirksdirektionen. Ihre Kontaktperson vor Ort finden Sie hier; die Antragsunterlagen können Sie hier ausdrucken.
Die AOK Baden-Württemberg nimmt Projektanträge ganzjährig entgegen –gerne auch exklusiv.





