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AOK – Die Gesundheitskasse
in Baden-Württemberg

Selbsthilfeförderung

Selbsthilfe – In der Gruppe liegt die Kraft

Neue Fördergrundsätze ab 2008

Ausgestaltung der neuen Fördergrundsätze in Baden-Württemberg

Die Förderung landesweiter Gruppen und Landesorganisationen der Selbsthilfe sowie der Selbsthilfekontaktstellen

Bis 2008 stellten landesweite Selbsthilfegruppen, die Landesorganisationen, sowie die Kontaktstellen der Selbsthilfe ihre Förderanträge bei jeder einzelnen Kasse.

Die pauschale Förderung wird von den Krankenkassen in der ARGE Selbsthilfe BW nun einheitlich und gemeinsam zur Verfügung gestellt (Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung).

Die Geschäftsstelle dieser ARGE ist bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Baden-Württemberg angesiedelt. Dort werden alle Anträge auf Landesebene entgegengenommen:

  • ARGE  GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Baden-Württemberg
    Geschäftstelle
    c/o LKK Baden-Württemberg
    Vogelrainstr. 25
    70199 Stuttgart

Die ARGE Selbsthilfe BW veröffentlicht die Ergebnisse aus dem ersten Jahr nach Einführung der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung.
Im Jahresbericht 2008 ziehen die Kassen und Verbände ein erstes Resümee nach der Neuordnung der Selbsthilfeförderung und stellen Transparenz her über die geförderten Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene und Kontaktstellen, sowie die Anzahl und Gesamtbeträge, die die Regionalen Fördergemeinschaften an die Selbsthilfegruppen ausgeschüttet haben. Wie sich die Gemeinschaftsförderung in Baden-Württemberg weiter entwickelt hat,  wird im  Jahresbericht 2009/2010 in Text, Tabellen und Schaubildern dargestellt . Mit ihrer qualitativen Arbeit und ihrem Know-How innerhalb der Kassengemeinschaft engagiert sich die AOK gegenüber der Selbsthilfe auch in der Gemeinschaftsförderung (Federführung in acht Regionalen Fördergemeinschaften und Bearbeitung der Anträge der Landesorganisationen).

Das Antragsformular auf Pauschalförderung erhalten Sie hier.

Die Projektförderung gestaltet nach wie vor jede Krankenkasse eigenverantwortlich (Kassenindividuelle Förderung). Projekte können Sie direkt bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl beantragen. Hier finden Sie das entsprechende Antragsformular. Wenden Sie sich gerne an die AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Str. 184, 70191 Stuttgart.

Die Förderung der örtlichen Selbsthilfegruppen

Die kassenindividuelle Förderung bei der AOK Baden-Württemberg

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