Finanzielle Absicherung
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen - auch in schwierigen Zeiten sind wir für Sie da.
Krankengeld
Wenn Sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sind, erhalten Sie nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber von uns Krankengeld. Dies beträgt bis zu 70 % Ihres bisherigen Bruttoentgelts, jedoch höchstens 90 Prozent Ihres Nettoentgelts. Einmalzahlungen, wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, können sich positiv auf die Höhe des Krankengeldes auswirken.
Während Sie Krankengeld erhalten, zahlen Sie übrigens keine Krankenversicherungsbeiträge. Krankengeld erhalten Sie normalerweise ohne zeitliche Begrenzung. Wenn Sie allerdings wegen derselben Krankheit längere Zeit arbeitsunfähig sind, ist der Bezug von Krankengeld auf 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren begrenzt.
Die Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit ist unser gemeinsames Ziel.
Wir bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und Freiberufler eine ergänzende Krankentagegeldversicherung an.
Wir beraten Sie dazu gerne persönlich.
Damit Sie schnell wieder gesund werden, bieten wir Ihnen folgende Unterstützung:
- Einleitung und Beschleunigung von Rehabilitationsmaßnahmen
Die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit ist das gemeinsame Ziel von AOK und Rentenversicherungsträger. Dieser bietet in bestimmten Fällen umfassende Rehabilitationsmaßnahmen in stationären Einrichtungen an. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und setzen uns dafür ein, dass Ihr Antrag schnell und unbürokratisch bearbeitet wird, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen. - Beschleunigung notwendiger Diagnostik- bzw. Therapieverfahren
Ihr Arzt hat Ihnen ein besonderes Diagnostik- bzw. Therapieverfahren empfohlen und Sie in der Einrichtung angemeldet. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie die Maßnahmen nicht sofort starten können. Wir bemühen uns dann, unnötige Wartezeiten zu vermeiden und versuchen Einfluss auf die Terminplanung zu nehmen. - Stufenweise Wiedereingliederung ins Erwerbsleben
Sie sind noch nicht voll belastbar, sehen sich aber in der Lage, Ihre bisherige Tätigkeit in eingeschränktem Umfang wieder aufzunehmen? Dann reden Sie mit uns. Wir nehmen mit Ihrem Arzt, Arbeitgeber und dem Betriebsarzt Kontakt auf. Dabei klären wir, ob durch eine stundenweise Wiederaufnahme der Arbeit Ihre Wiedereingliederung ins Erwerbsleben beschleunigt werden kann. - Rentenverfahren
In Einzelfällen ist eine volle Wiederherstellung Ihrer Erwerbstätigkeit in absehbarer Zeit oder auf Dauer nicht möglich. Dann helfen wir Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente zu realisieren. - Beitragszahlung zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Selbstverständlich bleiben Sie während des Bezuges von Krankengeld krankenversichert, obwohl Sie keine Beiträge an die AOK bezahlen. Außerdem bleibt Ihre bestehende Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung erhalten. Wir übernehmen auch die Hälfte der dafür anfallenden Beiträge. Die andere Hälfte bezahlen Sie von Ihrem Krankengeld. - Persönlicher Ansprechpartner
Für die gesamte Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen Ihr Kundenberater als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Falls Sie längere Zeit krank sind, bespricht er die weiteren Aktivitäten mit Ihnen. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich vom Medizinischen Dienst beraten zu lassen.
Wir wollen, dass Sie wieder gesund werden. Rufen Sie uns an. Wir besuchen Sie auf Ihren Wunsch auch gerne zu Hause.
Kinderkrankengeld
Ihr Kind ist krank und braucht Pflege? Dann erhalten Sie von uns Kinderkrankengeld. Voraussetzung:
- Das Kind ist noch keine 12 Jahre alt oder es ist behindert und auf Ihre Hilfe angewiesen.
- Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt nicht weiter.
Jeder Elternteil bekommt Kinderkrankengeld bis zu 10 Arbeitstagen, Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr für jedes erkrankte Kind. Haben Sie mehrere Kinder, ist der Höchstanspruch bei Verheirateten auf maximal 25 und bei Alleinerziehenden auf 50 Arbeitstage je Kalenderjahr begrenzt.
Mutterschaftsgeld

Wir zahlen Ihnen als berufstätiger Mutter während der gesetzlichen Schutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 EUR pro Kalendertag. Voraussetzung ist: Sie stehen zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis. Wenn Ihr Nettoarbeitsentgelt 13 EUR pro Kalendertag übersteigt, zahlt der Arbeitgeber den das Mutterschaftsgeld übersteigenden Betrag.
Falls Sie Anspruch auf Krankengeld haben, aber nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen während der Schutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Es ist auch möglich, das Mutterschaftsgeld vor der Entbindung zu bekommen. Dafür legen Sie uns einfach ein Attest vom Arzt oder von der Hebamme vor. Keine Beiträge sind für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld oder des Bezuges von Erziehungsgeld zu entrichten. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nur auf diese Leistungen. Das gilt nicht, wenn sie während des Bezuges von Erziehungsgeld bzw. der Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten.


