Ärztliche Behandlung
Wenn Sie einmal krank werden, gibt es nur ein Ziel: möglichst schnell wieder gesund zu werden. Wir unterstützen Sie dabei mit allen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Und mit unserem schnellen, kompetenten und persönlichen Service.
Freie Arztwahl

Bundesweit können Sie sich den Arzt Ihres Vertrauens unter allen Vertragsärzten auswählen. Dies sind ca. 112.700 Ärzte, davon ca. 18.000 in Baden-Württemberg.
Die AOK-Versichertenkarte garantiert Ihnen in ganz Deutschland einen gesicherten Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung.
Ärztliche ZweitMeinung
Versicherte der AOK Baden-Württemberg können in den Spezialgebieten Onkologie, Orthopädie und Urologie erfahrene Top-Ärzte aus Baden-Württemberg in Anspruch nehmen. Bei lebensverändernden Diagnosen vermitteln wir Ihnen eine fachliche ZweitMeinung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
AOK-Hausarztprogramm

Mit dem innovativen AOK-HausarztProgramm sind Sie rundum in besten Händen. Vertrauen Sie als AOK-Versicherter jetzt den vielen Vorteilen zum Besten Ihrer Gesundheit:
- Ihr Hausarzt hat jetzt mehr Zeit für Sie, denn sein Verwaltungsaufwand ist geringer
- Er ist immer auf dem aktuellen medizinischen Stand und kennt seine Patienten wie kein anderer
- Er entscheidet gemeinsam mit Ihnen, was das Beste für Sie ist
- Sie profitieren von einer besseren Abstimmung und effektiveren Zusammenarbeit aller beteiligten Ärzte und medizinischen Einrichtungen
- Er ist für Sie da - von Montag bis Freitag
- Mindestens 1x pro Woche können Berufstätige nach Terminvereinbarung Abendsprechstunden bis 20 Uhr in Anspruch nehmen
- Ihre Wartezeit ist nach Möglichkeit auf maximal 30 Minuten begrenzt
- Nutzen Sie die jährliche Gesundheitsuntersuchung "Check-up 35" mit zusätzlichen Laborwerten
- Seit 1. Juni 2009 sind viele rabattierte Arzneimittel für Sie zuzahlungsfrei, wenn Ihr Hausarzt auf dem Rezept vermerkt, dass Sie AOK-HausarztProgramm-Teilnehmer sind
Fragen Sie Ihren Arzt und sprechen Sie ihn auf das AOK-HausarztProgramm an. Die Teilnahme daran ist exklusiv für AOK-Versicherte, kostenlos und an keine Altersgrenze gebunden. Sie sehen also: Die AOK tut mehr!
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Arznei- und Verbandmittel
Sie erhalten alle Arzneimittel, die medizinisch notwendig sind und von Ihrem Arzt verordnet werden. Die AOK übernimmt dabei 90% der Kosten. Ihre Zuzahlung beträgt somit pro Arzneimittelverordnung 10%, mindestens jedoch 5,- Euro, maximal 10,- Euro. Sie ist vom Gesetzgeber einheitlich für alle Krankenkassen festgelegt. Auf keinen Fall ist die Zuzahlung höher als die Kosten des Mittels.
| Kosten des Arzneimittel | 10% der Kosten | Ihre Eigenbeteiligung |
|---|---|---|
| 80,00 EUR | 8,00 EUR | 8,00 EUR |
| 7,00 EUR | 0,70 EUR | 5,00 EUR (Mindestanteil) |
| 150,00 EUR | 15,00 EUR | 10,00 EUR (Höchstanteil) |
| 4,00 EUR | 0,40 EUR | 4,00 EUR (tatsächliche Kosten) |
Familien-Extra:
Die Zuzahlung für Arznei- und Verbandmittel entfällt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen von den Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet werden.
Ausnahmen:
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- schwerwiegenden Erkrankungen
Für die Versicherten der AOK Baden-Württemberg gibt es weitere Zuzahlungsbefreiungen:
Arzneimittel ohne Zuzahlung
Seit dem 1. Juli 2006 können besonders preiswerte Medikamente von der Zuzahlung befreit werden. Dies betrifft mittlerweile sehr viele Arzneimittel. Für welche Wirkstoffe zuzahlungsfreie Arzneimittel zur Verfügung stehen erfahren Sie hier.
Weitere Zuzahlungsbefreiungen für AOK-Versicherte:
Die rabattierten Arzneimittel-Verträge 2009-2011 sind zuzahlungsfrei für alle AOK-Versicherten, die am AOK-HausarztProgramm teilnehmen, wenn das Rezept vom Hausarzt ausgestellt wurde.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind zum Beispiel Hörgeräte, orthopädische Schuhe und Einlagen, Prothesen und Rollstühle. Die AOK übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel bis zur Höhe des Vertragspreises oder des Festbetrages. Der Eigenanteil des Patienten beträgt:
- 10 % des Abgabepreises
- mindestens 5,00 EUR
- maximal 10,00 EUR
- nicht mehr als die Kosten des Mittels
- Ausnahme: Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, (z. B. Windelhose, Katheter) 10 % jedoch höchsten 10,00 EUR "je Monatsbedarf"
Seit dem 01.01.2005 gibt es bundesweite Festbeträge für bestimmte Hilfsmittel. Sie gelten für Sehhilfen, Hörhilfen, Einlagen, Inkontinenzhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Stomaartikel.
Wir kommen für medizinisch notwendige Brillengläser und Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in Höhe der Festbeträge auf. Dies gilt auch für Sportbrillen, wenn sie für den Schulsport erforderlich sind. Ab 18 Jahren können wir die Kosten (Festbeträge) laut Gesetz nur noch bei schweren Sehbeeinträchtigungen übernehmen.
Wir bieten Ihnen eine Zusatzversicherung für Brillen (Gläser und Gestell) sowie Kontaktlinsen an. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Hörgeräte werden bis zur Höhe der geltenden Festbeträge von uns übernommen. Die Hörgeräteakustiker sind vertraglich verpflichtet, AOK-Versicherten ein zuzahlungsfreies Angebot zu unterbreiten.
Ab 01. Januar 2009 schreibt das Gesetz vor, dass Hilfsmittel nur durch Partnerbetriebe einer Krankenkasse bezogen werden können. Bis auf weiteres können Sie in Baden-Württemberg wie bisher Ihre Hilfsmittel beziehen. Sobald für bestimmte Hilfsmittel ausgewählte AOK-Partner feststehen, werden wir auch an dieser Stelle darüber informieren.
Bei Fragen hilft Ihnen Ihr AOK-KundenCenter gerne weiter.
Heilmittel

Bei den Kosten für Massagen, Krankengymnastik sowie Ergo- und Sprachtherapie beträgt Ihr Eigenanteil 10,00 EUR je Verordnung sowie 10% der Heilmittelkosten.
Familien-Extra:
Die Zuzahlung für Heilmittel entfällt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Geplante Behandlung im Ausland
In allen Ländern der EU können Sie sich ohne vorherige Genehmigung behandeln lassen. Wir erstatten die Kosten bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze, wenn auf der Rechnung sowohl Behandlung als auch Kosten im Einzelnen aufgeführt sind. Für Leistungen, die Sie in Deutschland vorher beantragen müssen, z. B. Zahnersatz, ambulante Kuren oder Rehabilitation, brauchen Sie auch fürs Ausland eine Genehmigung. Weitere Informationen erhalten Sie in jedem AOK-KundenCenter in Baden-Württemberg.
Sie wollen mehr zu Ihrem Reiseziel erfahren? Sie benötigen einen Auslandskrankenschein? Bestellen Sie hier Ihren Urlaubsbegleiter!
Krankengeld / Kinderkrankengeld
Informationen zum Thema "Krankengeld" und "Kinderkrankengeld" erhalten Sie hier.
Künstliche Befruchtung
Wir übernehmen für verheiratete Versicherte 50% der Kosten für die Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn diese aus ärztlicher Sicht erforderlich ist (maximal für 3 Versuche).
Anspruch auf diese Leistung haben:
- weibliche Versicherte
zwischen dem 25. und 40. Lebensjahr - männliche Versicherte
zwischen dem 25. und 50. Lebensjahr


