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Krebsvorsorge

Krebsvorsorge

Krebs ist in Deutschland nach den Herz-Kreislauferkrankungen die zweithäufigste Todesursache. Das frühzeitige Erkennen vieler Tumore verbessert die Erfolgsaussichten beziehungsweise die Möglichkeiten der Behandlung. Deshalb bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten verschiedene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen an.

Krebsfrüherkennung bei Frauen

Ab einem Alter von 20 Jahren

Versicherte Frauen haben nun jährlich Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen zu Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane:  

  • Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Blutungsstörungen und Ausfluss) 
  • Inspektion des Muttermunds 
  • Abstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals und zytologische Untersuchung 
  • Gynäkologische Tastuntersuchung

Ab einem Alter von 30 Jahren

Zusätzlich beginnt nun die Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust und der Haut. Der Anspruch darauf besteht ebenfalls jährlich.  

  • Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Veränderungen der Haut und der Brust) 
  • Inspektion und Abtasten der Brust und der Achselhöhlen (Lymphknoten) 
  • Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust
  • Ab 35 Jahren alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Untersuchung des gesamten Körpers

Ab einem Alter von 50 Jahren

Ab jetzt besteht jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Darmkrebs. Diese umfassen:  

  • Gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs
  • Tastuntersuchung des Enddarms 
  • Test auf verborgenes Blut im Stuhl 

Ab dem 50. Lebensjahr bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres

Früherkennung von Brustkrebserkrankungen durch Mammographie-Screening 

Der Begriff "Screening" bezeichnet Früherkennungsuntersuchungen, die sich an die Gesamtbevölkerung oder einen großen Teil davon richten. Das Mammographie-Screening wird derzeit flächendeckend eingeführt, bis 2008 wird es in ganz Deutschland etabliert sein. Ziel ist es, die Zahl der Frauen, die jährlich an Brustkrebs sterben, deutlich zu senken und die Heilungschancen zu steigern. Daher wird künftig jede Frau im Alter von 50 bis 69 Jahren mit einem persönlichen Brief zur Mammographie eingeladen. Die Einladung erfolgt alle zwei Jahre. 

Die Kosten dieser Röntgenuntersuchung übernimmt die AOK für ihre Versicherten. Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist, wie alle gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen, von der Praxisgebühr ausgenommen. Ob das Programm in Ihrer Region bereits gestartet ist, erfahren Sie bei Ihrer örtlichen AOK-Geschäftsstelle. 

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.ein-teil-von-mir.de
 
Ab dem 55. Lebensjahr

Erweiterte Früherkennung von Darmkrebserkrankungen  

  • Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs  
  • Wahlweise Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) oder zwei Darmspiegelungen (im Abstand von zehn Jahren)

Patienteninformation zur Darmkrebsfrüherkennung
Brustkrebsfrüherkennung – Infos für Patientinnen
Brustkrebs – Anforderungen an Programme

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Krebsfrüherkennung bei Männern

Ab einem Alter von 35 Jahren

Männer ab 35 haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs. Das bedeutet:

  • Alle zwei Jahre gezielte Befragung nach Hautveränderungen und Inspektion des gesamten Körpers

Ab einem Alter von 45 Jahren

Die Männer haben jährlich Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane und der Haut. Dazu zählt:  

  • Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Befinden und möglichen Störungen) 
  • Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane 
  • Tastuntersuchung der Prostata 
  • Abtasten der regionären Lymphknoten 
     

Ab einem Alter von 50 Jahren

Ab jetzt besteht jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Darmkrebs. Dies umfasst:  

  • Gezielte Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs 
  • Tastuntersuchung des Enddarms 
  • Test auf verborgenes Blut im Stuhl 


Ab einem Alter von 55 Jahren

Früherkennung von Darmkrebserkrankungen  

  • Beratung zur Früherkennung von Darmkrebs 
  • Wahlweise Test auf verborgenes Blut im Stuhl (alle zwei Jahre) oder zwei Darmspiegelungen (im Abstand von zehn Jahren) 

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sind wie alle gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen von der Praxisgebühr ausgenommen.  
 
Patienteninformation zur Darmkrebsfrüherkennung

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