Junge Familie von A-Z
Kindergeld
Seit dem 1. Januar 2010 bekommen Eltern für das erste und das zweite Kind monatlich 184 Euro Kindergeld, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen in Form einer Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz monatlich gezahlt. Kindergeldanträge können in der Regel nur bei der jeweiligen zuständigen Familienkasse gestellt werden. Dies sollte zeitnah geschehen, da das Kindergeld nur für ein halbes Jahr rückwirkend gezahlt wird.
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es sich in einer Berufsausbildung befindet. Für Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, gibt es zeitlich unbegrenzt Kindergeld.
Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt grundsätzlich, wenn das Kind ein eigenes Einkommen von mehr als 8.004 EUR im Jahr hat.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind bei beiden verheirateten oder nicht verheirateten Eltern, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Weitere Informationen
Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Merkblatt Kindergeld" kann auf dieser Seite kostenlos bestellt oder direkt als pdf herunter geladen werden.







