Finanzielle Absicherung
Mutterschaftsgeld
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben alle Arbeitnehmerinnen, die selbst krankenversichert sind. Dieser Anspruch besteht in den letzten 6 Wochen vor und in den ersten 8 Wochen nach der Geburt.
Bei Mehrlings- und Frühgeburten zahlt die AOK Mutterschaftsgeld für 12 Wochen ab dem Entbindungstag. Bei einer Geburt vor dem errechneten Geburtstermin verlängert sich die Zahlung um die Zeitspanne, die das Kind früher zur Welt gekommen ist.
Für Arbeitnehmerinnen zahlt die AOK bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag, der Arbeitgeber gleicht den Differenzbetrag zum Nettogehalt aus. Für andere Versicherte richtet sich das Mutterschaftsgeld nach der Höhe des Krankengeldes – so zum Beispiel wenn sie selbstständig sind und eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld haben, oder wenn sie Arbeitslosengeld beziehen.
Elterngeld
Zudem kann ab dem Tag der Geburt bis zum Ende des 14. Lebensmonates des Kindes Elterngeld bezogen werden, sofern ein Elternteil während dieser Zeit auf Berufstätigkeit und Einkommen verzichtet. Dabei handelt es sich um eine staatliche Unterstützungsleistung. Das Elterngeld richtet sich nach der Höhe des zuvor erzielten Nettoeinkommens.
Landeserziehungsgeld
In Baden-Württemberg können Sie im Anschluss an das Elterngeld Landeserziehungsgeld erhalten. Das Landeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige Leistung des Landes für Eltern.








