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Selbsthilfegruppenförderung in der Region Heilbronn-Franken

Sie interessieren sich für die Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten für eine Selbsthilfegruppe? Die AOK - Die Gesundheitskasse fördert seit Jahren das eigenverantwortliche Engagement ihrer Versicherten im sozialen und gesundheitlichen Bereich. Hier finden Sie alles Wissenswerte darüber. 

Voraussetzungen


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Gefördert werden Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, deren Aktivitäten der gemeinsamen Bewältigung von Krankheiten und/oder psychischen Problemen dienen, von denen die Mitglieder selbst oder als Angehörige betroffen sind. Erforderlich ist eine kontinuierliche Gruppenarbeit und eine regelmäßige Teilnahme der Mitglieder an den Treffen.

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Pauschalförderung


Seit 01. Januar 2008 gibt es eine kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Die regionale Fördergemeinschaft Heilbronn–Franken setzt sich aus Vertretern der verschiedenen Krankenkassen und der Selbsthilfe zusammen. Die Federführung für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung liegt bei der AOK Heilbronn-Franken. Die Pauschalförderung beinhaltet Zuschüsse zur Absicherung der Selbsthilfegruppenarbeit und zur Absicherung der regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen, z. B.

  • Miete für Gruppenräume
  • Büroausstattung und Kommunikationsmedien
  • Fortbildungen oder Schulungen, die auf die Befähigung zur Verbandsarbeit und auf administrative Tätigkeiten abzielen
  • Durchführung von Gremiensitzungen gemäß Satzung
  • Pflege des Internetauftritts

Wann kann die Pauschalförderung beantragt werden?

Die Pauschalförderung im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung erfolgt kalenderjährlich in zwei Vergabesitzungen:

  • Die Antragsfrist für die erste Vergabesitzung endet am 31. März
  • Die Antragsfrist für die zweite Vergabesitzung endet am 30. September

Wie wird die Pauschalförderung beantragt?

Die Anträge für die Pauschalförderung sind schriftlich einzureichen. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer AOK – Die Gesundheitskasse oder bei jeder anderen Krankenkasse
sowie als PDF-Dokument (129 KB) hier zum Ausdrucken: Antragsformular


Wo wird die Pauschalförderung beantragt?

AOK - Die Gesundheitskasse Heilbronn-Franken 
Sozialer Dienst 
Allee 72 
74072 Heilbronn
E-Mail: aok.heilbronn-franken@bw.aok.de

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Projektförderung


Die Projektförderung erstreckt sich auf die zeitlich begrenzte, kassenindividuelle Förderung einzelner inhaltlich abgegrenzter Vorhaben wie:

  • Veranstaltungen
  • Krankheitsbezogene Seminare
  • Veröffentlichung neuer Broschüren oder Bücher
  • Vortragsveranstaltungen etc.

Wann kann die Projektförderung beantragt werden?

Bei der Projektförderung gibt es keine Antragsfristen, d. h. die Anträge für Projekte können jederzeit gestellt werden.

Wie wird die Projektförderung beantragt?

Die Projektförderung wird schriftlich beantragt. Anträge auf Projektförderung erhalten Sie bei der AOK – Die Gesundheitskasse sowie als PDF-Dokument (89 KB) hier zum Ausdrucken: Antragsformular

Wo wird die Projektförderung beantragt?

AOK - Die Gesundheitskasse Heilbronn-Franken
Sozialer Dienst 
Allee 72
74072 Heilbronn
E-Mail: aok.heilbronn-franken@bw.aok.de

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