AOK-Service zum Jobstart
Die AOK bietet einen speziellen Service für Ihren Weg ins Berufsleben. Nutzen Sie Ihre Chance - für einen gelungenen Berufsstart. Wir stehen Ihnen mit vielen Tipps zur Seite und helfen Ihnen gerne.
Der AOK-Service:
Schulzeitbescheinigung
Die AOK hält das notwendige Formular für Sie bereit - wichtig für Ihre spätere Rentenberechnung.
Gesundheitsbescheinigung
Wenn Sie unter 18 sind, brauchen Sie ein ärztliches Attest, das Ihnen Ihre Berufseignung bescheinigt. Die AOK sagt Ihnen, wo Sie diese Bescheinigung für die kostenlose Untersuchung erhalten können.
Mitgliedsbescheinigung
Wird Ihnen von der AOK ausgestellt, die auch gleichzeitig Ihren Ausbildungsbetrieb informiert.
AOK-Versicherungskarte
Bekommen Sie automatisch und sofort bei Ausbildungsbeginn.
Lohnsteuerkarte
Braucht Ihr Arbeitgeber - die AOK zeigt Ihnen, wie Sie sie erhalten.
Gehaltskonto
Damit Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt auszahlen kann, braucht er alle Angaben zu Ihrem Gehaltskonto. Also gleich ein Konto einrichten.
Sozialversicherungsausweis
Das Besorgen des Sozialversicherungsausweises erledigt die AOK für Sie.
Unsicher bei der Bewerbung?
Dann lassen Sie Ihre Unterlagen einfach von den jobfit-Experten checken.
Hier gehts zum AOK-Online-Bewerbungs-Check
Die AOK-Pluspunkte:
AOK-Prämienprogramm ProFit
Punkten Sie mit der ProFit-Karte und holen Sie sich eine tolle Prämie.
AOK-Freizeitpass
Spaß haben und Geld sparen - der AOK-Freizeitpass macht´s möglich.
AOK-PlusCard
Vergünstigungen bei mehr als 100 Unternehmen in der Region.
Zusatzversicherungen
Mit der AOK und der UKV haben Sie starke Partner an Ihrer Seite.
Linktipps zum Jobstart
www.jobfit.de
www.bildung-news.com/
www.aok-azubi.de
www.arbeitsagentur.de
www.meinestadt.de
www.einstieg.com
www.ausbildungsstelle.com
www.azubi-topline.de
www.handwerkskammer.de
www.stellenreport.de
www.lehrstellenfuchs.de
www.ihk-lehrstellenboerse.de
www.azubi-welt.de
www.it-berufe.de
www.handwerks-power.de
Haftung für Links
Mit dem Urteil vom 12. September 1999 - 312 O 85/99 "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten oder Grafiken und machen uns diese keinesfalls zu Eigen. Sämtliche Verstöße gegen geltendes Recht, Sitte oder Moral, welche uns bekannt werden, haben sofortige Löschung von Links, Einträgen, Grafiken oder Ähnlichem zur Folge.



