Zusatzversicherungen
ZUSATZVERSICHERUNGEN
Ambulanter und stationärer Zusatzschutz für Kinder
Mit dem attraktiven AOK-JuniorZusatzPaket bieten wir Ihnen eine umfassende, sorgenfreie Absicherung, speziell abgestimmt für Ihre Kinder zwischen 0-14 Jahren. Wählen Sie zwischen den beiden Angeboten:
JuniorIDEAL
(bestehend aus den Tarifen AOK-KlinikPRIVAT/1 und AOK-KH 30; monatl. Beitrag: 7,17 EUR)
Stationäre Behandlung: Auswahl einer Klinik des Vertrauens, Unterbringung im Einbettzimmer inkl. Sonderleistungen, Chefarzt- oder Spezialistenbehandlung.
Krankenhaustagegeld: Ab dem ersten Tag Klinikaufenthalt 30 Euro Tagegeld – z. B. für die Kosten einer Begleitperson.
JuniorOPTIMAL
(bestehend aus den Tarifen AOK-KlinikPRIVAT/1, AOK-KH 30 und AOK-ZahnPLUS; monatl. Beitrag: 8,58 EUR)
Stationäre Behandlung: Auswahl einer Klinik des Vertrauens, Unterbringung im Einbettzimmer inkl. Sonderleistungen, Chefarzt- oder Spezialistenbehandlung.
Krankenhaustagegeld: Ab dem ersten Tag Klinikaufenthalt 30 Euro Tagegeld – z.B. für die Kosten einer Begleitperson.
Zahnarzt: Erstattung von bis zu 40 % des Rechnungsbetrages für Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays und Implantate. Erstattung mit der AOK-Leistung max. 90 % des Rechnungsbetrages.
Maximale Erstattung in den ersten drei Kalenderjahren bis zu 1.000 EUR jeweils für den Bereich Zahnersatz, Inlays und Onlays und den Bereich Implantate. Ab dem vierten Kalenderjahr eine Höchsterstattung von bis zu 5.000 EUR innerhalb von drei Kalenderjahren, jeweils für den Bereich Zahnersatz, Inlays und Onlays sowie den Bereich Implantate. Wartezeit von acht Monaten. Wartezeiten und Erstattungsbegrenzung entfallen bei Unfall.
Sehhilfen: 80 % der Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und Reparaturen, bis zu einem Erstattungsbetrag von 200 EUR innerhalb von drei Kalenderjahren. Wartezeit beträgt drei Monate.
Auslandsreisen: 100 % der Mehraufwendungen für unvorhergesehene ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung bei privaten und dienstlichen Auslandsaufenthalten bis zu 60 Tage, medizinisch notwendiger Rücktransport an den ständigen Wohnsitz, Bestattungs- oder Überführungskosten.
Die Versicherten der AOK Baden-Württemberg erhalten bei diesem Tarif einen attraktiven Beitragsnachlass in Höhe von durchschnittlich ca. 8 - 10 Prozent!
Für alle weitergehenden Fragen rund um das Thema AOK-Zusatzversicherungen stehen die AOK-KundenCenter vor Ort oder direkt die AOK-Mitarbeiter per E-Mail oder per Telefon unter 0800 265 29 65 (0800 AOK BW OK) zur Verfügung. Der Anruf ist gebührenfrei.
Ambulanter und stationärer Zusatzschutz für Jugendliche und junge Erwachsene
AOK-YoungLine ist speziell für junge AOK-Versicherte zwischen 15 und 29 Jahren und für diese besonders günstig kalkuliert
Es gibt zwei Angebote:
YoungLineIDEAL
(bestehend aus der Tarifkomponente AOK-ZahnPLUS für 15-19-Jährige und AOK-ZahnPLUS/YL für 20-29-Jährige)
Zahnersatz: Erstattung von bis zu 40 % des Rechnungsbetrages für Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays und Implantate. Erstattung mit der AOK-Leistung max. 90 % des Rechnungsbetrages. Maximale Erstattung in den ersten drei Kalenderjahren bis zu 1.000 EUR jeweils für den Bereich Zahnersatz, Inlays und Onlays und den Bereich Implantate. Ab dem vierten Kalenderjahr eine Höchsterstattung von bis zu 5.000 EUR innerhalb von drei Kalenderjahren, jeweils für den Bereich Zahnersatz, Inlays und Onlays sowie den Bereich Implantate. Wartezeit von acht Monaten. Wartezeiten und Erstattungsbegrenzung entfallen bei Unfall.
Sehhilfen: 80 % der Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und Reparaturen, bis zu einem Erstattungsbetrag von 200 EUR innerhalb von drei Kalenderjahren. Wartezeit beträgt drei Monate.
Auslandsreisen: 100 % der Aufwendungen für unvorhergesehene ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung bei privaten und dienstlichen Auslandsaufenthalten bis zu 60 Tage, medizinisch notwendiger Rücktransport, Bestattungs- oder Überführungskosten.
YoungLineOPTIMAL
(bestehend aus den Tarifkomponenten AOK-ZahnPLUS und AOK KlinikPRIVAT/2 für 15-19-Jährige und AOK-ZahnPLUS/YL und AOK-KlinikPRIVAT/YL für 20-29-Jährige)
Zahnersatz: Erstattung von bis zu 40 % des Rechnungsbetrages für Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays und Implantate. Erstattung mit der AOK-Leistung max. 90 % des Rechnungsbetrages. Maximale Erstattung in den ersten drei Kalenderjahren bis zu 1.000 EUR jeweils für den Bereich Zahnersatz, Inlays und Onlays und den Bereich Implantate. Ab dem vierten Kalenderjahr eine Höchsterstattung von bis zu 5.000 EUR innerhalb von drei Kalenderjahren, jeweils für den Bereich Zahnersatz, Inlays und Onlays sowie den Bereich Implantate. Wartezeit von acht Monaten. Wartezeiten und Erstattungsbegrenzung entfallen bei Unfall.
Sehhilfen: 80 % der Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und Reparaturen, bis zu einem Erstattungsbetrag von 200 EUR innerhalb von drei Kalenderjahren. Wartezeit beträgt drei Monate.
Auslandsreisen: 100 % der Aufwendungen für unvorhergesehene ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung bei privaten und dienstlichen Auslandsaufenthalten bis zu 60 Tage, medizinisch notwendiger Rücktransport, Bestattungs- oder Überführungskosten.
Stationäre Behandlung: Verbleibende erstattungsfähige Aufwendungen zu 100 % nach Vorleistung der AOK. Chefarztbehandlung, Unterkunft im Zweibettzimmer, Leistungen der Hebamme im Rahmen der Hebammen-Gebührenordnung, ambulante Operationen. Wartezeit von drei Monaten.
Eintrittsalter zwischen 15 und 29 Jahren.
Ihren monatlichen Beitrag können Sie selbst ermitteln. Nutzen Sie hierfür den Online-Beitragsrechner und wählen Sie dort die in Ihrem Paket enthaltenen Komponenten aus.
Für alle weitergehenden Fragen rund um das Thema AOK-Zusatzversicherungen stehen die AOK-KundenCenter vor Ort oder direkt die AOK-Mitarbeiter per E-Mail oder per Telefon unter 0800 265 29 65 (0800 AOK BW OK) zur Verfügung. Der Anruf ist gebührenfrei.
Umfassender Zusatzschutz für Zahnersatz, Sehhilfen und Auslandsreisen
TARIF: AOK-ZahnPLUS
Zahnersatz: Erstattung von bis zu 40 % des Rechnungsbetrages für Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays und Implantate. Erstattung mit der AOK-Leistung max. 90 % des Rechnungsbetrages.
Maximale Erstattung in den ersten drei Kalenderjahren bis zu 1.000 EUR jeweils für den Bereich Zahnersatz, Inlays und Onlays und den Bereich Implantate. Ab dem vierten Kalenderjahr eine Höchsterstattung von bis zu 5.000 EUR innerhalb von drei Kalenderjahren, jeweils für den Bereich Zahnersatz, Inlays und Onlays sowie den Bereich Implantate. Wartezeit von acht Monaten. Wartezeiten und Erstattungsbegrenzung entfallen bei Unfall.
Sehhilfen: 80 % der Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und Reparaturen, bis zu einem Erstattungsbetrag von 200 EUR innerhalb von drei Kalenderjahren. Wartezeit beträgt drei Monate.
Auslandsreisen: 100 % der Mehraufwendungen für unvorhergesehene ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung bei privaten und dienstlichen Auslandsaufenthalten bis zu 60 Tage, medizinisch notwendiger Rücktransport, Bestattungs- oder Überführungskosten.
Höchsteintrittsalter: 60 Jahre; ab 61 Jahren Tarif AOK-ZahnPLUS61 mit festem Monatsbeitrag.
Die Versicherten der AOK Baden-Württemberg erhalten bei diesem Tarif einen attraktiven Beitragsnachlass in Höhe von durchschnittlich ca. 8 - 10 Prozent!
Hier finden Sie Detailinformationen zu den Tarifen AOK-ZahnPLUS und AOK-ZahnPLUS61
(Zum Lesen der Datei benötigen Sie das Programm Acrobat Reader. Wenn Sie dieses Programm noch nicht installiert haben, können Sie es hier erhalten.)
Den für Sie wahrscheinlichen monatlichen Beitrag können Sie über einen Online-Beitragsrechner ermitteln.
Für alle weitergehenden Fragen rund um das Thema AOK-Zusatzversicherungen stehen die AOK-KundenCenter vor Ort oder direkt die AOK-Mitarbeiter per E-Mail oder per Telefon unter 0800 265 29 65 (0800 AOK BW OK) zur Verfügung. Der Anruf ist gebührenfrei.
Exzellenter Premiumschutz für Zahnersatz und Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Brillen und Kontaktlinsen sowie auf Auslandsreisen.
TARIF: AOK-ZahnPREMIUM
Zahnersatz und Zahnbehandlung:
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages zusammen mit der AOK-Leistung, z. B. für Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays, Implantate, Kunststofffüllungen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen.
Erstattungsgrenzen für Zahnersatz und Zahnbehandlung: 900 EUR im ersten Jahr, 2.700 EUR in den ersten beiden Jahren, 5.400 EUR in den ersten drei Jahren und ab dem 4. Jahr 13.500 EUR in vier Kalenderjahren, zusammen mit der AOK-Leistung.
Kieferorthopädie:
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages zusammen mit der AOK-Leistung, wenn die Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahres beginnt. Auch bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2). Keine Erstattungshöchstgrenzen.
Brillen und Kontaktlinsen:
80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Brillen und Kontaktlinsen, max. 200 EUR Erstattung in zwei Kalenderjahren.
Auslandsreisen:
100 %-ige Kostenübernahme für unvorhergesehene Behandlungen sowie für einen medizinisch notwendigen Rücktransport.
Höchsteintrittsalter: 60 Jahre; ab Alter 61 Tarif AOK-ZahnPREMIUM61 ohne Altersbegrenzung.
Die Versicherten der AOK Baden-Württemberg erhalten bei diesem Tarif einen attraktiven Beitragsnachlass.
Hier finden Sie Detailinformationen zu den Tarifen AOK-ZahnPREMIUM und AOK-ZahnPREMIUM 61. (Zum Lesen der Datei benötigen Sie das Programm Acrobat Reader. Wenn Sie dieses Programm noch nicht installiert haben, können Sie es hier erhalten.)
Den für Sie wahrscheinlichen monatlichen Beitrag können Sie über einen Online-Beitragsrechner ermitteln.
Für alle weitergehenden Fragen rund um das Thema AOK-Zusatzversicherungen stehen die AOK-KundenCenter vor Ort oder direkt die AOK-Mitarbeiter per E-Mail oder per Telefon unter 0800 265 29 65 (0800 AOK BW OK) zur Verfügung. Der Anruf ist gebührenfrei.
Ambulanter Zusatzschutz für Zahnersatz, Sehhilfen und Auslandsreisen
TARIF: AOK-denty E
Zahnersatz: Bis zu 50 % der von der AOK erbrachten Leistung für zahnprothetische Maßnahmen (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen), Erstattung zusammen mit der AOK-Leistung max. 90 %, Erstattungsbegrenzung der ersten drei Versicherungsjahre auf 385 Euro pro Jahr, Wartezeit von acht Monaten. Wartezeiten und Erstattungsbegrenzung entfallen bei Unfall.
Sehhilfen: 60 % der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen, bis zu 130 Euro in drei Kalenderjahren. Wartezeit beträgt drei Monate.
Auslandsreisen: 100 % der Mehraufwendungen für unvorhergesehene ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung bei privaten und dienstlichen Auslandsaufenthalten bis zu acht Wochen, medizinisch notwendiger Rücktransport an den ständigen Wohnsitz, Bestattungs- oder Überführungskosten.
Die Versicherten der AOK Baden-Württemberg erhalten bei diesem Tarif einen attraktiven Beitragsnachlass in Höhe von durchschnittlich ca. 8 - 10 Prozent!
Ein PDF mit Detailinformationen finden Sie hier.(Zum Lesen der Datei benötigen Sie das Programm Acrobat Reader. Wenn Sie dieses Programm noch nicht installiert haben, können Sie es hier erhalten.)
Den für Sie wahrscheinlichen monatlichen Beitrag können Sie über einen Online-Beitragsrechner ermitteln.
Für alle weitergehenden Fragen rund um das Thema AOK-Zusatzversicherungen stehen die AOK-KundenCenter vor Ort oder direkt die AOK-Mitarbeiter per E-Mail oder per Telefon unter 0800 265 29 65 (0800 AOK BW OK) zur Verfügung. Der Anruf ist gebührenfrei.
Ambulantes Kompakt-Paket für Zusatzversicherungen
TARIF: AOK-MedOnTOP
Zahnersatz: Bis zu 50 % der von der AOK erbrachten Leistung für zahnprothetische Maßnahmen (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen), Erstattung zusammen mit der AOK-Leistung max. 90 %, Erstattungsbegrenzung der ersten drei Versicherungsjahre auf 385 Euro pro Jahr, Wartezeit von acht Monaten. Wartezeiten und Erstattungsbegrenzung entfallen bei Unfall.
Sehhilfen: 60 % der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen, bis zu 130 Euro in drei Kalenderjahren. Wartezeit beträgt drei Monate.
Auslandsreisen: 100 % der Mehraufwendungen für unvorhergesehene ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung bei privaten und dienstlichen Auslandsaufenthalten bis zu acht Wochen, medizinisch notwendiger Rücktransport an den ständigen Wohnsitz, Bestattungs- oder Überführungskosten.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: Bis zu 90 % des Rechnungsbetrages für apotheken-, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die vom Arzt verordnet wurden; maximal 180 Euro Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr.
Die Versicherten der AOK Baden-Württemberg erhalten bei diesem Tarif einen attraktiven Beitragsnachlass in Höhe von durchschnittlich ca. 8 - 10 Prozent!
Ein PDF mit Detailinformationen finden Sie hier.
(Zum Lesen der Datei benötigen Sie das Programm Acrobat Reader. Wenn Sie dieses Programm noch nicht installiert haben, können Sie es hier erhalten.)
Den für Sie wahrscheinlichen monatlichen Beitrag können Sie über einen Online-Beitragsrechner ermitteln.
Für alle weitergehenden Fragen rund um das Thema AOK-Zusatzversicherungen stehen die AOK-KundenCenter vor Ort oder direkt die AOK-Mitarbeiter per E-Mail oder per Telefon unter 0800 265 29 65 (0800 AOK BW OK) zur Verfügung. Der Anruf ist gebührenfrei.
Das Beste für Ihre Zähne - Zusatzversicherung für den Erhalt schöner und gesunder Zähne

TARIF: AOK-ZahnVITAL
ZahnVITAL:
50 €/Jahr für professionelle Zahnreinigung
50 €/Zahn für Kunststofffüllungen
100 €/Zahn für Inlays und Onlays
Leistungsbegrenzungen in den ersten fünf Versicherungsjahren - entfallen bei Unfall
Besonderheiten:
- keine Gesundheitsprüfung
- keine Wartezeiten - sofortiger Schutz
- ohne Altersbegrenzung
Die Versicherten der AOK Baden-Württemberg erhalten bei diesem Tarif einen attraktiven Beitragsnachlass in Höhe von durchschnittlich ca. 13 Prozent!
Ein PDF mit Detailinformationen sowie den Antrag finden Sie hier.
(Zum Lesen der Datei benötigen Sie das Programm Acrobat Reader. Wenn Sie dieses Programm noch nicht installiert haben, können Sie es hier erhalten.)
Den für Sie wahrscheinlichen monatlichen Beitrag können Sie über einen Online-Beitragsrechner ermitteln.
Für alle weitergehenden Fragen rund um das Thema AOK-Zusatzversicherungen stehen die AOK-KundenCenter vor Ort oder direkt die AOK-Mitarbeiter per E-Mail oder per Telefon unter 0800 265 29 65 (0800 AOK BW OK) zur Verfügung. Der Anruf ist gebührenfrei.
Auslandsreise-Krankenversicherung
TARIFE:
AOK-AKD-11
Familien-AOK-AKD-11
Auslandsreise-Krankenversicherung: 100 % der Aufwendungen für unvorhergesehene ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie schmerzstillende Zahnbehandlung* bei privaten und dienstlichen Auslandsaufenthalten bis zu 45 Tage, medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport, Bestattungs- oder Überführungskosten.
AOK-AKD-11
Beitrag vor Vollendung des 60. Lebensjahres: 10,90 Euro
Beitrag ab Vollendung des 60. Lebensjahres: 33 Euro
Familien-AOK-AKD-11
Beitrag für Erwachsene vor Vollendung des 60. Lebensjahres: 10,90 Euro
Beitrag für Erwachsene ab Vollendung des 60. Lebensjahres: 33 Euro
Beitrag für Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 20.Lebensjahres: 4,00 Euro
Ein PDF mit Detailinformationen 1 (AOK-AKD) / Detailinformationen 2 (AOK-Familien-AKD) finden Sie hier.
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Zum Direktabschluss des Tarifs AOK-AKD klicken Sie bitte hier.
Für alle weitergehenden Fragen rund um das Thema AOK-Zusatzversicherungen stehen die AOK-KundenCenter vor Ort oder direkt die AOK-Mitarbeiter per E-Mail oder per Telefon unter 0800 265 29 65 (0800 AOK BW OK) zur Verfügung. Der Anruf ist gebührenfrei.
*Es gelten Erstattungshöchstsätze.
Das Beste für Ihre Zähne – Zusatzversicherung für Zahnersatz
TARIF: AOK-ZahnOnTOP
ZahnOnTOP: Bis zu 50 % der von der AOK erstatteten Leistung für zahnprothetische Maßnahmen (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen) und 120 Euro je laborgefertigte Füllung (Inlay).
Die Leistungen betragen bis zu je 385 Euro pro Jahr in den ersten drei Versicherungsjahren, Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeit und die Erstattungsbegrenzung entfallen bei unfallbedingten Aufwendungen.
Eintrittsalter:
- bis 60 Jahre AOK-ZahnOnTOP
- ab 61 Jahre AOK-ZahnOnTOP 61 (ohne Altersbegrenzung)
Die Versicherten der AOK Baden-Württemberg erhalten bei diesem Tarif einen attraktiven Beitragsnachlass in Höhe von durchschnittlich ca. 8 - 10 Prozent!
Ein PDF mit Detailinformationen finden Sie hier.
(Zum Lesen der Datei benötigen Sie das Programm Acrobat Reader. Wenn Sie dieses Programm noch nicht installiert haben, können Sie es hier erhalten.)
Den für Sie wahrscheinlichen monatlichen Beitrag können Sie über einen Online-Beitragsrechner ermitteln.
Für alle weitergehenden Fragen rund um das Thema AOK-Zusatzversicherungen stehen die AOK-KundenCenter vor Ort oder direkt die AOK-Mitarbeiter per E-Mail oder per Telefon unter 0800 265 29 65 (0800 AOK BW OK) zur Verfügung. Der Anruf ist gebührenfrei.
Lohnfortzahlung
TARIFE: AOK-S-KG
AOK-KT
Krankentagegeld-Zusatzversicherung: Deckung der Differenz zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem Nettoverdienst.
Standardisiert versicherbar als AOK-S-KG mit den Beträgen von monatlich 150 Euro, 300 Euro und 450 Euro für Nettoverdienste ab 600 Euro, 1.200 Euro und 1.800 Euro, Leistung wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erbracht, Leistungen nur für Arbeitnehmer.
Individuell versicherbar als AOK-KT in einem Vielfachen von 5 Euro Tagessatz, Beginn ab dem 43., 92. oder 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit, Selbstständige sind versicherbar.
Beide Tarife haben eine Wartezeit von drei Monaten.
Die Versicherten der AOK Baden-Württemberg erhalten bei dem Tarif AOK-KT einen attraktiven Beitragsnachlass in Höhe von durchschnittlich ca. 8 - 10 Prozent!
Hier finden Sie PDF-Dateien mit Detailinformationen zu den Tarifen AOK S-KG und AOK KT.
(Zum Lesen der Datei benötigen Sie das Programm Acrobat Reader. Wenn Sie dieses Programm noch nicht installiert haben, können Sie es hier erhalten.)
Den für Sie wahrscheinlichen monatlichen Beitrag können Sie über einen Online-Beitragsrechner ermitteln.
Für alle weitergehenden Fragen rund um das Thema AOK-Zusatzversicherungen stehen die AOK-KundenCenter vor Ort oder direkt die AOK-Mitarbeiter per E-Mail oder per Telefon unter 0800 265 29 65 (0800 AOK BW OK) zur Verfügung. Der Anruf ist gebührenfrei.
Stationäre Heilbehandlung
TARIF: AOK-KlinikPRIVAT
Stationäre Heilbehandlung: Verbleibende erstattungsfähige Aufwendungen zu 100 % nach Vorleistung der AOK und nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen. Chefarztbehandlung, Unterkunft im Einbett- (AOK-KlinikPRIVAT/1) oder Zweibettzimmer (AOK-KlinikPRIVAT/2), Leistungen der Hebamme im Rahmen der Hebammen-Gebührenordnung, vollstationäre, teilstationäre, sowie vor- und nachstationäre Heilbehandlung. Wartezeit von drei Monaten.
Die Versicherten der AOK Baden-Württemberg erhalten bei diesem Tarif einen attraktiven Beitragsnachlass in Höhe von durchschnittlich ca. 8 - 10 Prozent!
Ein PDF mit Detailinformationen zu den Tarifen finden Sie hier: AOK-KlinikPRIVAT/1 (Einbettzimmer) und AOK-KlinikPRIVAT/2 (Zweibettzimmer).
(Zum Lesen der Datei benötigen Sie das Programm Acrobat Reader. Wenn Sie dieses Programm noch nicht installiert haben, können Sie es hier erhalten.)
Den für Sie wahrscheinlichen monatlichen Beitrag können Sie über einen Online-Beitragsrechner ermitteln.
Für alle weitergehenden Fragen rund um das Thema AOK-Zusatzversicherungen stehen die AOK-KundenCenter vor Ort oder direkt die AOK-Mitarbeiter per E-Mail oder per Telefon unter 0800 265 29 65 (0800 AOK BW OK) zur Verfügung. Der Anruf ist gebührenfrei.
Krankenhaustagegeld
TARIF: AOK-KH
Krankenhaustagegeld: Pro Tag des vollstationären Aufenthalts, vereinbar in einem Vielfachen von 5 Euro pro Tag, mind. 10 Euro pro Tag decken den Selbstbehalt von max. 280 Euro innerhalb der ersten 28 Tage (GMG), Wartezeit von drei Monaten.
Die Versicherten der AOK Baden-Württemberg erhalten bei diesem Tarif einen attraktiven Beitragsnachlass in Höhe von durchschnittlich ca. 8 - 10 Prozent!
Ein PDF mit Detailinformationen finden Sie hier.
(Zum Lesen der Datei benötigen Sie das Programm Acrobat Reader. Wenn Sie dieses Programm noch nicht installiert haben, können Sie es hier erhalten.)
Den für Sie wahrscheinlichen monatlichen Beitrag können Sie über einen Online-Beitragsrechner ermitteln.
Für alle weitergehenden Fragen rund um das Thema AOK-Zusatzversicherungen stehen die AOK-KundenCenter vor Ort oder direkt die AOK-Mitarbeiter per E-Mail oder per Telefon unter 0800 265 29 65 (0800 AOK BW OK) zur Verfügung. Der Anruf ist gebührenfrei.
Pflegetagegeld
AOK-PflegeIDEAL (Tarif AOK-PflegeKOMPAKT 45 Euro)
AOK-PflegeKOMPAKT 45 Euro: Zahlt Ihnen ab dem 1. Tag der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe III ein Pflegetagegeld in Höhe von 45 Euro pro Tag (= 1.350 Euro monatlich). Hierbei ist es unabhängig, ob die Pflege ambulant oder stationär durchgeführt wird. Gleichzeitig erfolgt im Leistungsfall eine Beitragsfreistellung in der Pflegeversicherung. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen ein Erhöhungsangebot, um Wertverluste auszugleichen - und dies ganz ohne Gesundheitsprüfung.
AOK-PflegeOPTIMAL (Tarif AOK-PflegeOPTIMAL 45 Euro)
AOK-PflegeOPTIMAL 45 Euro: Erbringt Leistungen in Pflegestufe II und III. Zusätzlich zu den Leistungen unseres Paketes PflegeIDEAL erhalten Sie bei Eintritt der Pflegestufe II täglich 27 Euro (=810 Euro monatlich). Gleichzeitig wird bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit eine Einmalzahlung in Höhe von 2.700 Euro gezahlt. Hiermit können unvorhergesehene Kosten, wie z.B. notwendige Umbauten in Wohnung oder Haus finanziert werden.
AOK-PflegePREMIUM (Tarif AOK-PflegePREMIUM 45 Euro)
AOK-PflegePREMIUM 45 Euro: Erbringt Leistungen in Pflegestufe I, II und III. Zusätzlich zu den Leistungen unseres Paketes PflegeOPTIMAL erhalten Sie bereits bei Eintritt der Pflegestufe I täglich 13,50 Euro (=405 Euro monatlich). Ebenso wird bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit eine Einmalzahlung in Höhe von 2.700 Euro gezahlt. Hiermit können unvorhergesehene Kosten, wie z.B. notwendige Umbauten in Wohnung oder Haus finanziert werden.
AOK-PflegePLUS: Erbringt Leistungen in Pflegestufe 0, z. B. Demenz. Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlt dieser AOK-PflegePLUS monatlich 200 Euro bei festgestellter eingeschränkter Alltagskompetenz. Dieser Schutz ist nur in Verbindung mit einem der Pflegetagegelder abzuschließen.
Hier eine Vergleichsübersicht von AOK-PflegeIDEAL, AOK-PflegeOPTIMAL und AOK-PflegePREMIUM:
| Leistung | PflegeIDEAL | PflegeOPTIMAL | PflegePREMIUM |
|---|---|---|---|
| Pro Tag ab Pflegestufe I | - | - | 13,50 Euro |
| Pro Tag ab Pflegestufe II | - | 27 Euro | 27 Euro |
| Pro Tag ab Pflegestufe III | 45 Euro | 45 Euro | 45 Euro |
| Pro Monat ab Pflegestufe I | - | - | 405 Euro |
| Pro Monat ab Pflegestufe II | - | 810 Euro | 810 Euro |
| Pro Monat ab Pflegestufe III | 1.350 Euro | 1.350 Euro | 1.350 Euro |
| Einmalzahlung Pflegestufe I, II oder III | - | 2.700 Euro | 2.700 Euro |
Ihren monatlichen Beitrag können Sie selbst ermitteln. Nutzen Sie hierfür den Online-Beitragsrechner und wählen Sie dort die gewünschten Tarifkomponenten (45 Euro Tagessatz für die Paketvarianten bzw. ein individueller Tagessatz bis max. 100 Euro /Tag) aus.Allgemeine Wartezeit: 3 Jahre (entfällt bei Unfällen)
Die Versicherten der AOK Baden-Württemberg erhalten bei diesen Zusatzangeboten einen attraktiven Beitragsnachlass in Höhe von durchschnittlich ca. 8 - 10 Prozent!
Ein PDF mit Detailinformationen finden Sie hier: AOK-PflegeKOMPAKT, AOK-PflegeOPTIMAL, AOK-PflegePREMIUM und AOK-PflegePLUS.
(Zum Lesen der Datei benötigen Sie das Programm Acrobat Reader. Wenn Sie dieses Programm noch nicht installiert haben, können Sie es hier erhalten.)
Für alle weitergehenden Fragen rund um das Thema AOK-Zusatzversicherungen stehen die AOK-KundenCenter vor Ort oder direkt die AOK-Mitarbeiter per E-Mail oder per Telefon unter 0800 265 29 65 (0800 AOK BW OK) zur Verfügung. Der Anruf ist gebührenfrei.






