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Informationen zu den Beitragssätzen

Informationen zu den Beitragssätzen

Monatliche Beitragsbemessungsgrenzen

Bis zu diesem Einkommensgrenzwert sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitsentgelt zu entrichten.

Beitragsbemessungsgrenze 2012:

  • monatlich 3.825,- EUR bundesweit
  • jährlich 45.900,- EUR bundesweit

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Arbeitnehmer

Beitragssätze der AOK Baden-Württemberg:

Krankenversicherung Pflegeversicherung
15,5 %  * 1,95 % ** 

Wenn Sie Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) von Ihrem Arbeitgeber erhalten, addieren Sie bitte ein Zwölftel dieser Beträge zu Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen hinzu. Wenn Sie für mehrere Arbeitgeber arbeiten, addieren Sie die monatlichen Einkommen. Übrigens kann Ihr Beitrag nicht ins Unermessliche steigen. Dafür sorgt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze.

*): Einschließlich des vom Versicherten allein zu tragenden Anteils in Höhe von 0,9 %
**): Kinderlose Arbeitnehmer tragen einen gesetzlichen Zusatzbeitrag von 0,25 %.

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Selbstständige

Ihr Krankenkassenbeitrag in 2012:

Ihr Beitragssatz zur Krankenversicherung Mindestbeitrag aus 1.968,75 EUR Höchstbeitrag aus 3.825,- EUR

14,9% *

 293,34 EUR *

 569,93 EUR *

*): Einschließlich des vom Versicherten allein zu tragenden Anteils in Höhe von 0,9 %.

Zu beachten ist, dass Selbstständige, die einen Gründungszuschuss, Existenzgründerzuschuss oder eine entsprechende Leistung nach § 16 SGB II erhalten, eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.312,50 Euro haben. Für Selbstständige, die keinen Gründungszuschuss oder ähnliche Leistung erhalten, liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei 1.968,75 EUR.

Beitragssatz zur Pflegeversicherung: 1,95 %; für Kinderlose 2,2 %

Beispiele:

  • Ihr Einkommen beträgt 1.400,00 EUR monatlich:
    Ab 01.01.2012 (14,9 %) beträgt der Krankenversicherungsbeitrag  293,34 EUR (1.968,75 EUR *[14,9 %]).
  • Ihr Einkommen beträgt 4.000,00 EUR monatlich:
    Ab 01.01.2012 (14,9 %) beträgt der Krankenversicherungsbeitrag 569,93 EUR (3.825,- EUR * [14,9 %] ). 

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Mitgliedergruppen

Grundsätzlich wird zwischen Pflichtmitgliedern und freiwilligen Mitgliedern unterschieden. Die Bezeichnung macht es schon deutlich: Pflichtmitglieder müssen sich versichern, freiwillige Mitglieder können sich versichern. Ob und wann eine freiwillige Mitgliedschaft zu Stande kommt (z.B. Überschreiten der Jahresentgeltgrenze) und welche Personengruppen (Fachschüler, Selbstständige, etc.) betroffen sind, ist individuell unterschiedlich. Die AOK-KundenCenter vor Ort beraten Sie gerne, ob eine Pflichtmitgliedschaft oder eine freiwillige Mitgliedschaft für Sie in Frage kommt.

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Geringverdienergrenze

Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt bis zu diesem Betrag zahlt der Arbeitgeber den gesamten Beitrag. Die Geringverdienergrenze liegt bei 325.- EUR in West und Ost. Sie gilt nur für Personen, die im Rahmen einer betrieblichen Berufsbildung beschäftigt werden. Eingeschlossen sind hierbei auch Praktikanten.


Mehr Informationen zu den Beitrags- und Umlagesätzen der AOK Baden-Württemberg erhalten Selbstständige und Unternehmen auf www.aok-business.de/baden-wuerttemberg - in der Rubrik "Themen" unter "Beiträge und Rechengrößen".

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