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Der Gesundheitsfonds ist ein heiß diskutiertes Thema. Viele Seiten im Internet bieten Informationen zum Gesundheitsfonds, zu Beiträgen und Leistungen. Hier geben wir Ihnen Tipps, welche Internetseiten den Besuch lohnen.
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Zur Bekanntgabe und Erläuterung der Grundpauschale gem. § 36 Abs. 3 Satz 2 RSAV n.F. (Inkrafttreten 1.1.2009)
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1.1.2009 hat sich die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend geändert. Seitdem gilt für alle Mitglieder, unabhängig davon bei welcher Krankenkasse sie versichert sind, der gleiche Beitragssatz von 14,9 % (ab dem 1.7.09). Auch müssen die Krankenkassen die Krankenversicherungsbeiträge nun direkt an den neu eingerichteten Gesundheitsfonds abführen. Um die Kosten für die Gesundheitsleistungen der Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und alle anderen Leistungen bezahlen zu können, erhalten die Krankenkassen ebenfalls seit dem 1.1.2009 für jeden Versicherten bundesweit die gleiche Zuweisung. Diese Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds heißt Grundpauschale und beträgt im Jahr 2009 2.227,65 Euro. Die Höhe der Grundpauschale wird vom Bundesversicherungsamt im Voraus für ein Jahr festgelegt, in dem die für das Jahr 2009 geschätzten gesetzlichen Leistungsausgaben durch die geschätzte Versichertenzahl geteilt werden.
Zusätzlich zur Grundpauschale erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten sogenannte Zu- oder Abschläge aus dem Gesundheitsfonds. Zu- und Abschläge gibt es für das Alter und Geschlecht sowie für 80 schwerwiegende oder chronische Krankheiten. Deshalb erhalten Krankenkassen nun mehr Geld für kranke und alte Versicherte als für junge und gesunde Versicherte. So soll erreicht werden, dass für die Behandlung von schwerwiegend und chronisch kranken Menschen mehr Geld zur Verfügung gestellt wird als bisher.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter:
AOK Bundesverband
die Zu- und Abschläge unter:
Bundesversicherungsamt



