Gesundheitsfonds
Das ändert sich für Sie
Anfang 2009 trat der Gesundheitsfonds in Kraft. Was verbirgt sich dahinter und vor allem, was änderte sich für Sie als AOK-Mitglied? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Der Gesundheitsfonds
Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Staat zahlen Geld in diesen Fonds ein. Aus diesem Gesundheitsfonds erhält die Krankenkasse Geld, um die Leistungen für ihre Versicherten zu zahlen. Die Krankenkasse erhält für jeden Versicherten eine Pauschale. Zusätzlich werden Zuschläge für bestimmte Krankheiten gezahlt (siehe Risikostrukturausgleich).
Das einzige Unterscheidungs- und Qualitätsmerkmal der Kassen sind die Leistungen, die sie für den Beitragssatz anbieten. Neben mehr Transparenz für die Versicherten möchte die Politik mit ihrer direkten Einflussnahme durch den Gesundheitsfonds Einsparungen im Gesundheitswesen vorantreiben.
Übersteigen die Kosten einer Kasse die pauschalen Zuweisungen aus dem Fonds, muss die Kasse von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Der Zusatzbeitrag darf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder auf die Möglichkeit des Kassenwechsels durch Sonderkündigungsrecht hinweisen, es sei denn, sie sind über Wahltarife drei Jahre an ihre Kasse gebunden.
Der Beitragssatz
Den Beitragssatz legen die Krankenkassen nicht mehr selbst fest, sondern der Staat. Der Beitragssatz liegt seit dem 1. Januar 2011 für alle gesetzlichen Krankenkassen bei 15,5 Prozent. Arbeitnehmer und Rentner zahlen inklusive des gesetzlichen Sonderbeitrages 8,2 Prozent, der Arbeitgeber oder die gesetzliche Rentenversicherung 7,3 Prozent.
Die Grundpauschale
Um die Kosten für die Gesundheitsleistungen der Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und alle anderen Leistungen bezahlen zu können, erhalten die Krankenkassen ebenfalls seit Anfang 2009 für jeden Versicherten bundesweit die gleiche Zuweisung. Diese Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds heißt Grundpauschale und beträgt für das Jahr 2011 2.430,83 Euro. Die Höhe der Grundpauschale wird vom Bundesversicherungsamt im Voraus für ein Jahr festgelegt, in dem die geschätzten gesetzlichen Leistungsausgaben durch die geschätzte Versichertenzahl geteilt werden.
Wohin geht mein Beitrag?
Wie bisher ziehen die Krankenkassen die Beiträge von berufstätigen Versicherten zur Krankenversicherung direkt vom Gehalt ein. Sie leiten dieses Geld aber jetzt direkt weiter an den Gesundheitsfonds.
Risikostrukturausgleich
Krankenkassen haben unterschiedliche Versicherte. Jeder Versicherte wird individuell betreut. Je nach Bundesland oder Versichertenstruktur fallen unterschiedliche Behandlungskosten an. Bei älteren Menschen, Familien mit Kindern oder Berufsunfähigen entstehen andere Kosten als bei jungen Menschen oder Singles.
Um dieses Ungleichgewicht zu mindern gibt es den Risikostrukturausgleich (RSA). Krankenkassen mit vielen Versicherten, die an behandlungsintensiven und teuren Krankheiten leiden, erhalten mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds. Um den Bedarf zu ermitteln wurde ein Katalog von 80 teuren oder chronischen Krankheiten erstellt. Dieses neue System nennt sich morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und orientiert sich am Krankheitszustand der Versicherten. Sind in einer Krankenkasse besonders viele Versicherte mit Krankheiten aus diesem Katalog, so erhält die Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds den Pauschalbetrag plus Zuschläge für Versicherte mit bestimmten Erkrankungen.
So funktioniert die Grundpauschale
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds Anfang 2009 hat sich die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend geändert. Seitdem gilt für alle Mitglieder, unabhängig davon bei welcher Krankenkasse sie versichert sind, der gleiche Beitragssatz von 15,5 Prozent. Auch müssen die Krankenkassen die Krankenversicherungsbeiträge nun direkt an den neu eingerichteten Gesundheitsfonds abführen. Um die Kosten für die Gesundheitsleistungen der Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und alle anderen Leistungen bezahlen zu können, erhalten die Krankenkassen ebenfalls seit dem 1.1.2009 für jeden Versicherten bundesweit die gleiche Zuweisung. Diese Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds heißt Grundpauschale und beträgt für das Jahr 2011 2.430,83 Euro. Die Höhe der Grundpauschale wird vom Bundesversicherungsamt im Voraus für ein Jahr festgelegt, in dem die geschätzten gesetzlichen Leistungsausgaben durch die geschätzte Versichertenzahl geteilt werden.
Zusätzlich zur Grundpauschale erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten sogenannte Zu- oder Abschläge aus dem Gesundheitsfonds. Zu- und Abschläge gibt es für das Alter und Geschlecht sowie für 80 schwerwiegende oder chronische Krankheiten. Deshalb erhalten Krankenkassen nun mehr Geld für kranke und alte Versicherte als für junge und gesunde Versicherte. So soll erreicht werden, dass für die Behandlung von schwerwiegend und chronisch kranken Menschen mehr Geld zur Verfügung gestellt wird als bisher.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch im Internet unter: www.morbi-rsa.de, die Zu- und Abschläge auf den Seiten des Bundesversicherungsamtes.
Der Zusatzbeitrag
Benötigt eine Kasse mehr Geld für die medizinische Behandlung ihrer Versicherten als sie aus dem Fonds erhält, kann sie einen zusätzlichen Beitrag (Zusatzbeitrag) von ihren Mitgliedern erheben. Da ein eventueller Zusatzbeitrag seit dem 01.01.2011 einkommensunabhängig sein muss, wird zum Schutz vor finanzieller Überforderung ein so genannter Sozialausgleich eingeführt. Dieser greift, wenn der durch das Gesundheitsministerium festgestellte durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen eines Mitglieds übersteigt. Für das Jahr 2011 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei null Euro.
Für Kinder und mitversicherte Partner darf kein Zusatzbeitrag erhoben werden.
Besondere Leistungen und Vergünstigungen
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus darf eine gesetzliche Krankenkasse ihren Mitgliedern Zusatzleistungen wie Wahltarife oder Bonusprogramme anbieten. So kann die Krankenkasse an ihre Mitglieder Geld zurückzahlen, wenn sie sich aktiv an der Verbesserung ihrer Gesundheit beteiligen.
Die Krankenkassen dürfen seit 2009 noch enger mit Ärzten, Krankenhäusern oder Arzneimittelherstellern zusammenarbeiten und Verträge schließen.
Für Arbeitnehmer
Für berufstätige Versicherte ändert sich an der Vorgehensweise nichts. Der allgemeine Krankenkassenbeitrag wird direkt vom Gehalt abgezogen.
Für Arbeitgeber
Die Beiträge zu den Krankenkassen werden anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Der Anteil, den die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer an die Krankenkasse abführen müssen, ist für alle Kassen gleich. Das liegt an dem neuen einheitlichen Beitragssatz. Die monatlichen Beiträge werden wie bisher an die Krankenkasse direkt gezahlt. Diese leitet die Gelder an den Gesundheitsfonds weiter.



