Selbstständige/-r
* Der Krankenversicherungsbeitrag errechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der AOK Baden-Württemberg und dem vom Gesetzgeber geforderten vom Versicherten allein zu tragenden Anteil von 0,9 %. Die einfache Beitragsberechnung kann nicht immer alle Sachverhalte komplett abprüfen und ist deshalb nicht verbindlich. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie von Ihrem/Ihrer persönlichen Ansprechpartner/-in.






