Stuttgart, 27. August 2010 AOK Baden-Württemberg: Nachbesserungen in geplanter Hygieneverordnung für Krankenhäuser dringend erforderlich Krankenhäuser müssen mehr in die Pflicht genommen werden Mit deutlicher Kritik aber auch Lob reagiert die AOK Baden-Württemberg auf den ersten Entwurf einer Krankenhaushygieneverordnung des Landes Baden-Württemberg. Er wurde den Krankenkassen nun zur Prüfung vorgelegt. Der Entwurf habe laut AOK zielführende Ansätze, ließe den Krankenhäusern aber noch zuviel Spielraum. "Wir begrüßen es, dass unsere langjährige Forderung nach einer einheitlichen Regelung für die Hygiene in Krankenhäusern nun endlich umgesetzt wird", sagt Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. "Aus unserer Sicht müssen die Krankenhäuser jedoch durch fest definierte Verbindlichkeiten mehr in die Pflicht genommen werden und bei Bedarf müssten auch Sanktionen möglich sein. Nur so ist eine stringente Umsetzung zu erreichen. Diese Dinge fehlen noch in der Verordnung", sagt Hoberg. Zudem seien zahlreiche Regelungsabschwächungen und Ausnahmen enthalten, sodass beispielsweise bestimmte Krankenhausgruppen von den Verpflichtungen völlig ausgenommen werden. Hoberg fordert deshalb vom Sozialministerium, die Verordnung nochmals gründlich zu überarbeiten: "Wenn nichts geschieht, ist die Verordnung an vielen Stellen ein verwässertes Alibi-Papier, das kaum Wirkung zeigen wird. Denn nur mit einer gewissen Stringenz können lebensgefährliche Infektionen eingedämmt werden." Hoberg lobt die Verordnung aber auch. So sei die Aufforderung an die Krankenhäuser absolut richtig, mit niedergelassenen Ärzten und anderen an der Patientenversorgung beteiligten ambulanten und stationären Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens Netzwerke zu bilden. "Dies wäre eine wirkungsvolle Maßnahme - eine rechtliche Verpflichtung zur Bildung von Netzwerken gibt es bisher nicht. Baden-Württemberg würde hiermit eine bundesweite Vorreiterrolle übernehmen." Auf die Forderung des Marburger Bundes, den Krankenhäusern für stringentere Hygienemaßnahmen mehr Personal zur Verfügung zu stellen, reagiert der AOK Chef mit Unverständnis: "Dies wäre so, als würde ein Automechaniker mehr Angestellte verlangen, um sein Werkzeug in Schuss zu halten. Die Krankenhäuser in Baden-Württemberg sind ausreichend finanziert. Wer jetzt nicht mit den Budgetmitteln auskommt, muss seine Abläufe kritisch überdenken." Die AOK Baden-Württemberg versichert über 3,7 Millionen Menschen im Land und zahlt rund 11 Milliarden Euro pro Jahr an Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Informationen zur AOK Baden-Württemberg im Internet unter: www.aok-bw.de Hinweis an die Redaktionen: Der aktuelle Entwurf der Krankenhaushygieneverordnung wurde den Krankenkassen vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt, damit diese bis zum 01. September eine Stellungnahme abgeben können. Bisher gibt es bundesweit nur fünf Bundesländer, die eine Krankenhaushygieneverordnung haben.