AOK entlastet Betriebe und senkt Umlagesätze 28.12.2004 AOK entlastet Betriebe und senkt Umlagesätze Die AOK Baden-Württemberg senkt nach eigenen Angaben zum 1. Januar 2005 ihre Umlagesätze bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) um jeweils 0,2 Prozentpunkte. "Wir entlasten damit vor allem die kleinen und mittleren Betriebe und leisten somit einen wertvollen Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes", so Dr. Rolf Hoberg, AOK-Chef im Südwesten. Ermöglicht werde die Senkung durch den Rückgang der Arbeitsunfähigkeitsfälle, wodurch sich auch die Erstattungen aus der "Umlage-Versicherung" reduzierten. Betriebe mit bis zu 30 Arbeitnehmern könnten von diesem Ausgleichsverfahren für geleistete Entgeltfortzahlung profitieren. Hoberg: "Der Betrieb erhält von uns einen Teil der an kranke Mitarbeiter geleisteten Lohnfortzahlung wieder zurück und verringert so sein wirtschaftliches Risiko." Die Höhe des Umlagebeitrages, den die Firma ohne Arbeitnehmerbeteiligung trage, errechne sich aus dem Verdienst der betreffenden Beschäftigten. Der Betrieb könne, so Hoberg weiter, unter verschiedenen Erstattungssätzen wählen, nach denen sich dann der Umlagebeitrag bemesse. Die zum kommenden Jahr geltenden neuen Umlagesätze für Aufwendungen im Krankheitsfall bei der AOK Baden-Württemberg: · 2,2 Prozent des Entgeltes bei einem Erstattungssatz von 70 % · 2,5 Prozent des Entgeltes bei einem Erstattungssatz von 80% · 1,9 Prozent des Entgeltes bei einem Erstattungssatz von 60 % Eine Kurzvorstellung der AOK Baden-Württemberg finden Sie hier.