Elektronische Gesundheitskarte
Seit dem 1. Oktober 2011 hat die AOK damit begonnen, Ihre Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auszustatten.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland soll dazu beitragen, die medizinische Versorgung zu verbessern und Abläufe effizienter zu gestalten.
Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt aller Akteure des deutschen Gesundheitswesens, also Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und Kliniken. Zu diesem Zweck wurde die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) gegründet. Die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden kontinuierlich in Testregionen getestet. Der Gesetzgeber strebt an, dass mit Beginn des 1. Oktober 2011 die bisherige Krankenversichertenkarte schrittweise gegen die eGK ausgetauscht werden soll.
Das heißt konkret: rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte werden nach und nach mit der eGK ausgestattet. Rund 127.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 21.000 Apotheker, 2.200 Kliniken sowie rund 150 gesetzliche Krankenversicherer sollen vernetzt werden.
Diese Vorteile bringt die neue Gesundheitskarte für die Versicherten:
- Bessere Vernetzung der Beteiligten im Gesundheitswesen, also z. B. Arzt – Krankenkasse – Krankenhaus.
- Künftig sollen behandlungsrelevante Daten – z. B. Versichertendaten, die für den Arzt wichtig sind – schneller zur Verfügung stehen.
- Mit der neuen Gesundheitskarte werden Versicherte die Möglichkeit bekommen, zu entscheiden, wer ihre persönlichen Dokumente sehen darf und wer nicht. Durch "Zugriffsrechte" erhalten die Versicherten selbst die Möglichkeit, Informationen auszublenden oder sie nur bestimmten Ärzten zugänglich zu machen.
Bei der Entwicklung der neuen Gesundheitskarte wird alles getan, um die persönlichen Informationen vor Missbrauch zu schützen. So werden zum Beispiel nur Angehörige der Heilberufe, das sind beispielsweise Haus- oder Krankenhausärzte, medizinische Daten sehen dürfen, wenn sie sich mit einem "Ausweis" identifizieren. Der Versicherte muss ihnen dafür aber die Erlaubnis erteilt haben.
Arztbriefe, Befunde oder Laborwerte bleiben ohne Freigabe durch den Versicherten elektronisch verschlüsselt. Zum Schutz vor Missbrauch werden zusätzlich die letzten 50 Zugriffe auf Daten und Verordnungen gespeichert, so dass jederzeit kontrolliert werden kann, wer wann mit den Daten zu tun hatte.


